Gesetzliche Rentenversicherung
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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung um Einiges komplizierter geregelt. Neben den schon erwähnten Kriterien wie Alter und Anzahl der Beitragsjahre gibt es hier eine Fülle von Regelungen und den dazugehörigen Ausnahmen, die es für den Laien manchmal recht kompliziert machen, die Möglichkeiten, die sich bieten, genau zu durchblicken. Nichtsdestotrotz ist es natürlich wichtig, sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung beizeiten vertraut zu machen! Neue Regelungen, zum Beispiel das Rentenalter betreffend, sind immer wieder im Gespräch beziehungsweise werden gesetzlich verankert. Beispielsweise wurde für die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2007 die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen. Abhängig vom Geburtsjahr und natürlich weiterhin den Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, soll dann mit dem Jahr 2029 für Geburtsjahrgänge ab 1964 erstmals das neue Renteneintrittsalter gelten.

Auch in anderen Bereichen gab und gibt es Änderungen und Stolpersteine was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft. Möglicherweise ist bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit mit Rentenabschlägen zu rechnen, und Begrifflichkeiten wurden geändert. So wurde zum Beispiel „Verminderte Erwerbsfähigkeit“ von „Erwerbsminderungsrente“ abgelöst, natürlich gleichzeitig mit Änderungen der geltenden Regelungen. Auch das Thema Hinterbliebenenrenten sollte genauer durchleuchtet werden, denn nicht jeder ist automatisch anspruchsberechtigt. Es gilt ein Mindestalter von 45 Jahren, der Nachweis einer Erwerbsminderung oder dass mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzogen wird. Schwammig ist hingegen der Begriff der „Versorgungsehe“, denn diese ist definiert durch die Vermutung, dass die Ehe nur eingegangen wurde, um Geld aus der Hinterbliebenenrente zu beziehen – was natürlich zu beweisen wäre.