Kündigung Rentenversicherung
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Kündigung Rentenversicherung

Was das Thema Kündigung Rentenversicherung angeht, ist für die Sparer Vorsicht geboten. Hat man sich nämlich für eine staatlich geförderte Variante entschieden, ist eine Kündigung unter Umständen mit dem Verlust bzw. der Rückzahlung der Förderungen und Zulagen verbunden. Aber auch die Kündigung: Rentenversicherung anderer Sparformen ist nicht immer unproblematisch! Bei einer Kündigung nach relativ kurzer Laufzeit ist mit hohen Verlusten zu rechnen, oft erhält man nur um die 10 % der bisher einbezahlten Beträge zurück.

Einige Tipps und Tricks, zum Thema Kündigung Rentenversicherung. Beispielsweise ist ein kurzfristiger Rücktritt gleich nach Vertragsabschluss möglich, oder der Widerspruch nach Paragraph 10 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes innerhalb eines Jahres nach Zahlung des ersten Beitrags. Werden diese Fristen versäumt, ist es allerdings schwierig, eine Kündigung - Rentenversicherung ohne Verluste durchzuführen. Hier wird meist nur der Rückkaufswert, das sind die Sparanteile der Beiträge plus Zinsen, abzüglich einer Stornogebühr, ausbezahlt. In jedem Fall sollte eine Kündigung gut überlegt sein und die Alternative des Verkaufs der Rentenversicherung zumindest angedacht werden. Möglich ist dies nicht immer, aber bei einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren und einer Restlaufzeit von maximal fünfzehn Jahren besteht diese Alternative in jedem Fall. Immerhin können die Erträge hier um bis zu 15 % über dem bloßen Rückkaufswert liegen.

Ist eine Kündigung, zum Beispiel weil die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können, unumgänglich, genügt ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft, welches allerdings unbedingt eingeschrieben aufgegeben oder persönlich überbracht werden muss. Einzuhalten sind in jedem Fall auch die üblichen Kündigungsfristen!