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Private Rentenversicherung
Wer sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen möchte, spielt vielleicht mit dem Gedanken, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Diese ist im juristischen Sinn das genaue Gegenteil einer Lebensversicherung, denn versichert wird nicht das Risiko eines zu frühen Todes, bei dem dann die Angehörigen Gelder ausbezahlt bekommen, sonder das „Risiko“, lange zu leben und damit länger Geld für seinen Unterhalt zu benötigen.
Eine private Rentenversicherung gibt es in unterschiedlichsten Varianten. Beispielsweise kann statt einer monatlichen Rente ein einmaliger Betrag ausgeschüttet werden, oder es wird über einen fix vereinbarten Zeitrahmen ein monatlicher Betrag ausbezahlt. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers erhalten diesen Betrag die Hinterbliebenen. Auch die umgekehrte Variante ist möglich: Bei dieser beendet ein vorher festgesetzter Zeitpunkt die temporäre Rente. Wird die sogenannte sofortbeginnende private Rentenversicherung gewählt, wird ein einmaliger Beitrag an den Versicherungsträger bezahlt und die monatlichen Rentenzahlungen starten zum nächsten Termin. Möglich ist dies durch das Anlegen des erhaltenen Kapitals durch die Versicherungsgesellschaft. Stirbt der Versicherte, bevor das einbezahlte Geld wieder in Form der Rente an ihn ausgeschüttet wurde, besteht die Möglichkeit, dass der Differenzbetrag an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.
