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Rentenversicherung
Arbeitnehmer und sonstige versicherungspflichtige Personen in Deutschland sind gesetzlich im Rahmen des Sozialversicherungssystems rentenversichert.
Doch was heißt das genau? Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Regionalträgern und Bundesträgern übernommen, die seit dem Jahr 2005 unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung zusammengeschlossen sind. Diese Trägergemeinschaft verwaltet die eingenommenen Gelder, die mittels Umlageverfahren direkt zur Bezahlung derzeit aktueller Renten verwendet werden.
Konkret werden also monatliche Renten ausgezahlt, sobald Erwerbstätige das Rentenalter, derzeit bei 65 Jahren liegend, erreicht haben. Was weniger bekannt ist, ist die Tatsache, dass die Rentenversicherung auch bestrebt ist, Erwerbstätige im Berufsleben zu halten. Um das zu erreichen, werden auch Maßnahmen, zum Beispiel zur medizinischen Rehabilitation bezahlt, um ein zu frühes Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Neben dieser weniger bekannten Leistung gibt es, neben der Altersrente, auch noch die Möglichkeiten der Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente. Außerdem besteht die Möglichkeit eines gleitenden Übertritts in die Rente, was mit dem Gesetz der Altersteilzeit möglich gemacht wurde.
Was im Sozialgesetzbuch recht kompliziert und in schönstem Juristendeutsch ausformuliert zu finden ist, ist letztlich zu kompliziert, um hier genau dargelegt zu werden. Was allerdings jeden interessieren dürfte, ist die Höhe der zu erwartenden Rente. Hier gibt es natürlich Einiges zu beachten, um nicht am Ende eines langen Berufslebens eine böse Überraschung zu erleben! Ein Kriterium zum Bezug einer Rente ist das Lebensalter – laut derzeit geltender gesetzlicher Regelung erhalten Versicherte mit dem 65. Lebensjahr eine Rente ohne Zu- oder Abschläge. Wer vor oder nach dieser Altersgrenze in Rente gehen möchte, erhält eine verminderte oder erhöhte Rente. Was aber noch wichtiger ist, sind die Jahre als Beitragszahler. Hier gelten für die Rentenversicherung nicht nur Jahre, in denen gearbeitet oder ein freiwilliger Beitrag gezahlt wurde, sondern es werden auch für Zeiten, in denen Kinder erzogen wurden oder eine Ausbildung absolviert wurde, Zuschläge gezahlt. Das Gesamtergebnis wird dann in sogenannten Entgeltpunkten gutgeschrieben und bildet die Grundlage für die errechnete Rente.
