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Riester Rentenversicherung
Walter Riester, ehemaliger Bundesminister für Arbeit uns Sozialordnung, ist der Namensgeber der Riester Rentenversicherung. Anlass seines Vorschlags zur Schaffung eines staatlich geförderten Renten-Sparmodells war die Reduktion der Renten nach der Reform 2001. Mittlerweile ist die Riester Rentenversicherung eine äußerst beliebte Form der Altersvorsorge, nicht zuletzt, weil der Kreis der zulagenberechtigten Personen recht weit gefasst ist. Neben Arbeitnehmern, Selbständigen, Bauern und Kindererziehenden sind auch ALG-II – Bezieher berechtigt, eine solche staatlich geförderte Altersvorsorge abzuschließen.
Eine Riester Rentenversicherung hat einige gesetzliche Auflagen, die es zu beachten gilt. So sind eine eventuelle anfängliche Teil- und später die monatliche Auszahlung voll steuerpflichtig, Veräußerung, Belehnung oder Vererben der Riester Rentenversicherung sind nicht möglich. Eine Ausnahme bildet hier nur ein Ehepartner, der zum Todeszeitpunkt des Partners selbst einen Riester Vertrag hatte – in diesem Fall kann die Riester Rentenversicherung weiter übernommen werden. Auch die sogenannte „schädliche Verwendung“ ist eventuell ein Grund, die Zulagen und Förderungen zurückzahlen zu müssen. Dazu gehört zum Beispiel Kauf von Wohneigentum, das nicht zur Altersvorsorge dient, oder das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland.
Sparformen, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, finden sich bei vielen Anbietern und können zum Beispiel ein Fonds- oder Banksparplan, ein Pensionsfonds, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder auch eine klassische private Rentenversicherung sein.
